Das Bundesverfassungsgericht hat in der CETA-Sache die bisher größte Bürgerklage mit Auflagen zurückgewiesen. Damit kann es, wenn insbesondere drei Bedingungen erfüllt werden, zu einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsvertrages kommen. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands: Die NaturFreunde Deutschlands bedauern die Karlsruher Entscheidung. Offenkundig besteht die Sorge, Deutschland könne...