Länder schützen Naturschätze nicht

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Deutschland hat die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie – der Europäischen Union nicht richtig umgesetzt. Sie dient dem Schutz der natürlichen Lebensräume sowie wild lebender Tiere und Pflanzen in Europa. Wir NaturFreunde sagen dazu: die europäischen Naturschätze.

Auch wenn nun die Bundesrepublik von der EU-Kommission am EU-Gerichtshof in Luxemburg verklagt wird, sind laut Verfassung die Länder für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig. Und dort sind die Bemühungen sehr unterschiedlich. Zwar gibt es ein Bundesnaturschutzgesetz, aber die Länder müssen sich nicht daran halten und der Bund kann nur wenig ausrichten. Eine mögliche Geldbuße aber müsste er zahlen.

Dass es schwierig ist, Länderinteressen im Bund zu bündeln, zeigte die Diskussion um das Infektionsschutzgesetz. Der Bund hat keine Kompetenz für die Landesplanung. Vielleicht sollte sich Horst Seehofer als „Heimatminister“ darum kümmern. Aber der hat mit der Abwehr von Asylbewerber*innen ausreichend zu tun.

Und wie ist es eigentlich mit der Kompetenz des Bundes für die Raumordnung? Ließe sich da nicht eine Zuständigkeit ableiten, vielleicht für die Umweltministerin oder die Landwirtschaftsministerin? Allerdings: Julia Klöckner (CDU) wollen wir diese Macht lieber nicht in die Hand geben. Nachher lässt sie wieder neue Mais-Monokulturen anlegen. An Fauna gäbe es dann nur noch Rinder und Schweine in Massentierhaltung. Und das ist mit der FFH-Richtlinie nun wirklich nicht gemeint.

Eckart Kuhlwein