Ein Beschluss des 31. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands
Die NaturFreunde Deutschlands stehen zu den Grundrechten des Grundgesetzes, die vor mehr als 70 Jahren als Lehre aus der Nazibarbarei und dem verlorenen Krieg als gemeinsame Werte der bundesrepublikanischen Gesellschaft verankert wurden.
Wie Wolfgang Abendroth 1966 feststellte, ist der „Kampf um die Bewahrung der Grundrechte […] also immer Kampf um die Bewahrung der demokratischen Struktur des Staates selbst“.
Die NaturFreunde Deutschlands fordern nicht nur den Erhalt dieser Grundrechte und wehren sich gegen eine weitere Verwässerung durch einschränkende Klauseln, sondern fordern auch deren bessere Umsetzung. Als Beispiele für nicht ausreichend verwirklichte Grundrechte mögen dienen:
- die Menschenwürde für ALLE Menschen;
- die Gleichberechtigung der Geschlechter;
- die Gleichstellung und der Schutz von Benachteiligten und Diskriminierten;
- die Sozialverpflichtung des Eigentums.
Es ist an der Zeit, die sozialen Grundrechte und die Kinderrechte zu stärken, indem sie auch in den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes aufgenommen werden.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine Enquete-Kommission zu diesem Themenkomplex einzusetzen. Dabei müssen auch Jugendliche, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Intellektuelle einbezogen werden.
Der Beschluss wird an die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag und die demokratischen Parteien übermittelt, verbunden mit der Bitte, ihn in der neuen Legislaturperiode umzusetzen. Der Bundesvorstand wird einen entsprechenden Antrag bei einem der nächsten SPD-Bundesparteitage stellen.
Verabschiedet vom 31. Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands, der vom 8.–10. Oktober 2021 in Falkensee bei Berlin tagte.